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   VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21   

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https://dejure.org/2021,51313
VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21 (https://dejure.org/2021,51313)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2021 - 11 K 2322/21 (https://dejure.org/2021,51313)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 11 K 2322/21 (https://dejure.org/2021,51313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Im Außenbereich aktuell betriebenes illegales Bauvorhaben; Einstellung der Bautätigkeit und Versiegelung der Baustelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baueinstellung; Versiegelung der Baustelle; Bestandsschutz; Instandhaltungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    Anlass für ihre Anordnung kann mithin der bloße Verstoß gegen die formelle Genehmigungspflicht sein, ohne dass die Baurechtsbehörde verpflichtet ist, auch die materielle Rechtmäßigkeit des Bauens zu prüfen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, juris m.w.N.).

    Damit besteht insoweit ein mit der Genehmigungspflicht verbundenes präventives Bauverbot (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, juris).

    Dies sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, ohne die Identität der Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks zu ändern (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Neustadt, 24.04.2001 - 4 L 727/01
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    a) Nach Auffassung des Einzelrichters stellt die Versiegelung einer Baustelle trotz ihrer Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme - die Versiegelung ist ein spezialgesetzlich geregelter Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs (s. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1996, 488; VGH Baden-Württemberg, BRS 49 Nr. 155) - "nur" einen Realakt des Vollzuges, aber selbst keinen Verwaltungsakt im rechtstechnischen Sinne dar (s. hierzu ausführlich: Lemke, Verwaltungsvollstreckungsrecht des Bundes und der Länder, 1997, § 17 I 4; Pietzner, VerwArch 84 , 261, 271; ebenso VG Neustadt , Beschl. v. 24.04.2001 - 4 L 727/01.NW -, juris).

    Voraussetzung für die wirksame Versiegelung einer Baustelle ist zunächst eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung (VG Neustadt , Beschl. v. 24.04.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1988 - 8 S 2639/88

    Versiegelungsanordnung - Abstellflächen für Pflanzcontainer

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    a) Nach Auffassung des Einzelrichters stellt die Versiegelung einer Baustelle trotz ihrer Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme - die Versiegelung ist ein spezialgesetzlich geregelter Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs (s. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1996, 488; VGH Baden-Württemberg, BRS 49 Nr. 155) - "nur" einen Realakt des Vollzuges, aber selbst keinen Verwaltungsakt im rechtstechnischen Sinne dar (s. hierzu ausführlich: Lemke, Verwaltungsvollstreckungsrecht des Bundes und der Länder, 1997, § 17 I 4; Pietzner, VerwArch 84 , 261, 271; ebenso VG Neustadt , Beschl. v. 24.04.2001 - 4 L 727/01.NW -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsfreiheit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.1994 - 3 M 12/94

    Unmittelbarer Zwang; Versiegelung einer baulichen Anlage; Umdeutung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    a) Nach Auffassung des Einzelrichters stellt die Versiegelung einer Baustelle trotz ihrer Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme - die Versiegelung ist ein spezialgesetzlich geregelter Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs (s. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1996, 488; VGH Baden-Württemberg, BRS 49 Nr. 155) - "nur" einen Realakt des Vollzuges, aber selbst keinen Verwaltungsakt im rechtstechnischen Sinne dar (s. hierzu ausführlich: Lemke, Verwaltungsvollstreckungsrecht des Bundes und der Länder, 1997, § 17 I 4; Pietzner, VerwArch 84 , 261, 271; ebenso VG Neustadt , Beschl. v. 24.04.2001 - 4 L 727/01.NW -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - 3 S 1274/81

    Unmittelbarer Zwang; Versiegelung einer Baustelle

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    c) Zuletzt ist auch die Androhung der Versiegelung der Baustelle in der angegriffenen Baueinstellungsverfügung vom 07.04.2021 als spezialgesetzlich geregelter Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 64 Abs. 2 LBO (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.1981 - 3 S 1274/81 - juris) nicht zu beanstanden.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10

    Rechtsgrundlage für eine Nutzungsaufnahmeuntersagung - formelle

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsfreiheit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 3 S 507/93

    Zu den Voraussetzungen und Anforderungen einer Baueinstellungsverfügung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21
    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsfreiheit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
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